Kleine Zeitung, 16. November 2025
Daniela Bachal

Urteil gegen steirischen Arzt als Impfgegner

Steirischer Arzt ging als Impfgegner mit seinem Recht auf freie Meinungsäußerung bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Ein steirischer Arzt tat auf seiner Website unter anderem kund, dass „chemische Impfungen nie vor Krankheiten schützen“ und dass „wir nicht durch Bakterien und Viren krank werden“. Die Ärztekammer verhängte deshalb eine Disziplinarstrafe über ihn. Er wehrte sich dagegen bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) und argumentierte mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung. Der EGMR ließ ihm damit abblitzen.

Stefan Schoeller, Anwalt und Experte für Persönlichkeits- und Medienrecht, sagt zur Erklärung: „Der verurteilte Arzt hat seine Ablehnung kategorisch formuliert, die auf seiner Webseite veröffentlichten Informationen entsprachen nach dem Gutachten seiner Disziplinarbehörde nicht dem aktuellen Stand der medizinischen Technik und waren geeignet, das Vertrauen von Menschen in der Bevölkerung in Fällen kategorischer und unwahrer öffentlicher Informationen zu medizinischen Fragen verhältnismäßig, also rechtlich zulässig, sein.“

Der EGMR schützt zwar, wie Schoeller sagt, das Vertrauen der Rat und Hilfe suchenden Bevölkerung (in die letztlich vom Kosten der Bevölkerung ausgebildeten) Ärzt- und erlaubt die Verurteilung in Fällen, wenn sie unwahre (auch falsche) Standpunkte vertreten.

Zum Artikel in der Kleinen Zeitung: https://www.kleinezeitung.at/wirtschaft/20300665/meinungsfreiheit-eines-steirischen-arztes-auf-dem-pruefstand