Steiermark orf.at, 27.9.2026
Neue Greenwashing-Richtlinie in Kraft
Ab Sonntag müssen Unternehmen in Österreich umweltbezogene Aussagen belegen können. Die Greenwashing-Richtlinie zielt darauf ab, Konsumentinnen und Konsumenten vor irreführenden Umweltversprechen zu schützen. Firmen zeigen sich unzufrieden, während Experten die Notwendigkeit betonen.
In den letzten Tagen haben viele Unternehmen ihren Unmut über die neue Richtlinie geäußert. Sie kritisieren den zusätzlichen Aufwand, den die Nachweispflicht mit sich bringt. Stefan Schöller, Anwalt für Wettbewerbsrecht, sieht die Situation nüchterner.
Greenwashing bezeichnet den Versuch von Unternehmen, sich durch Marketing und PR ein umweltfreundliches und nachhaltiges Image zu verleihen, ohne dass dahinterstehende Taten im operativen Geschäft stehen.
Er erklärt, dass Unternehmen ihre umweltbezogenen Aussagen nun sorgfältiger prüfen müssen, um keine irreführenden Informationen zu verbreiten. „Die Firmen müssen ihre Aussagen so gestalten, dass Konsumentinnen und Konsumenten nicht in die Irre geführt werden“, so Schöller.
Beweislast liegt bei den Unternehmen
Unternehmen müssen die Richtigkeit ihrer umweltbezogenen Aussagen wie zum Beispiel „bienenfreundlich“ durch Zertifikate oder Prozessdokumentationen belegen. Schöller betont, dass es durchaus Projekte gibt, die mit präzisen, auf Zertifikaten basierenden Prozessen tatsächlich umweltfreundlich sind.
Allgemeine oder irreführende Aussagen, wie etwa das Aufstellen von Pflanzen, reichen nicht aus. Auch Aussagen wie „100 Prozent regional“ oder „CO2-frei“ müssen mit konkreten Plänen untermauert werden.
Klagen möglich
Sollten Unternehmen gegen die Richtlinie verstoßen, können Mitbewerber und Mitbewerberinnen, der Konsumentenschutz oder die Arbeiterkammer rechtliche Schritte einleiten. Es besteht die Möglichkeit, bei vermuteter Irreführung von Kunden im Bereich Umweltfreundlichkeit Klage einzureichen.
Link zum Artikel: https://steiermark.orf.at/stories/3372681/
Beitrag in Ö1 (verfügbar bis 27.10.): https://sound.orf.at/radio/oe1/beitrag/3363198/neue-eu-greenwashing-regeln


