Wer glaubt, nur bezahlte Werbung sei kennzeichnungspflichtig, irrt.
Produktplatzierung in Youtube-Kanälen von Influencer:innen: VwGH erweitert Auslegung der Entgeltlichkeit
Der VwGH hat entschieden: Auch wenn Influencer:innen Produkte selbst kaufen und vorstellen, kann das als Produktplatzierung gelten – allein weil nach der Verkehrsauffassung „typischerweise“ eine Gegenleistung zu erwarten wäre.
Im Klartext: Nicht die Bezahlung zählt, sondern der Eindruck.
Fall: Eine YouTuberin mit 1,5 Mio Abonnenten zeigte Markenprodukte in ihren Videos ohne Hinweis auf Produktplatzierungen.
Ergebnis: Revision abgewiesen!
Statt mehr Klarheit bringt die Entscheidung neue Unsicherheit – für Creator, Unternehmen und Rechtsberatung.
Am Verfahren beteiligten war Teresa Petru und Stefan Schoeller. Lassen Sie sich daher vorab von unseren Experten bei Schoeller Pilz Rechtsanwälte beraten um drohende Verfahren zu vermeiden.
Den Beitrag finden Sie in der aktuellen ecolex Ausgabe 08/2025 des MANZ Verlag


